wir woanders

Arbeitsamt

Wenn ihr genauso planungsmäßig drauf seid, wie wir, dann kommt ihr um das Thema Arbeitsamt nicht drumherum. Das ist zumindest hilfreich, wenn ihr auch an die Zeit NACH der Weltreise denkt. Natürlich macht über fremde Länder träumen mehr Spaß. Da wir aber irgendwann wieder zurück sind und vielleicht nicht sofort im Anschluss einen neuen Job haben, möchten wir uns vorher absichern, damit wir unseren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren. Hier ist entscheidend, wie lange ihr unterwegs seid…

Grundsätzlich ist niemand gezwungen, sich arbeitslos zu melden.
Wenn man allerdings Arbeitslosengeld beziehen möchte, ist das Pflicht.

Zuerst geht es darum, dass ihr euch RECHTZEITIG arbeitssuchend meldet. Das könnt ihr bei der Agentur für Arbeit einfach online machen. In der Regel ist das drei Monate vor der Arbeitslosigkeit oder bei einem kürzeren Zeitraum spätestens drei Tage nachdem ihr es wisst. Haltet ihr diese Fristen nicht ein, dann bekommt ihr eine Sperrfrist. Die Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, indem ihr kein Arbeitslosengeld erhalten werdet. Falls ihr selber kündigt, dann bekommt ihr sowieso eine Sperrfrist von drei Monaten. Denn aus Sicht der Agentur für Arbeit habt ihr eure Arbeitslosigkeit ja selbst herbeigeführt. Das will sie natürlich nicht belohnen. Diese drei Monate sind allerdings kein Thema, denn in dieser Zeit sind wir ja auf Reisen.

Die Arbeitssuchendmeldung beschreibt den Zustand, dass ihr wahrscheinlich bald keinen Arbeitsplatz mehr haben werdet. Theoretisch kann es ja sein, dass ihr in den Wochen bevor euer Arbeitsverhältnis endet, einen neuen Job findet. Deshalb will das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit viele Infos von euch, damit ihr möglichst schnell wieder arbeiten könnt. Wenn ihr aufgrund der Weltreise aber gar keinen Job haben möchtet, dann folgt sowieso die Arbeitslosmeldung.

Dafür müsst ihr zwingend persönlich zum Arbeitsamt gehen. Das müsst ihr spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder ihr könnt es maximal drei Monate VOR der eintretenden Arbeitslosigkeit tun. Einige Unterlagen wie z.B. das Kündigungsschreiben und die Arbeitsbescheinigung von eurem Arbeitgeber müsst ihr einreichen. Gerade die Arbeitsbescheinigung werdet ihr erst zum Monatsende vom euren Arbeitgeber bekommen, wenn eure letzte Gehaltsabrechnung abgeschlossen ist. Danach berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Bescheinigung könnt ihr online nachreichen.

Warum nicht NACH der Weltreise arbeitslos melden?

Ihr könnt euch auch erst arbeitslos melden, wenn ihr von eurer Reise zurück seid. Entscheidend ist dann die Dauer eurer Reise bzw. wie viel Zeit seit eurem letzten Job vergangen ist. Euer Anspruch auf Arbeitslosengeld ist zeitlich begrenzt! Grundsätzlich habt einen Anspruch, wenn ihr insgesamt 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate gearbeitet habt. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der gemeldeten Arbeitslosigkeit. Wenn eure Reise aus unvorhersehbaren Gründen nun etwas mehr als zwölf Monate dauert, dann verliert ihr euren Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Hier kommt wieder unser Sicherheitsdenken durch. Wenn wir uns VOR der Weltreise arbeitslos melden, machen wir unseren Anspruch schon geltend. Außerdem verlängert sich die Zeit der Geltendmachung des Arbeitslosengeldes nun auf vier Jahre. Ob wir das Arbeitslosengeld nach unserer Rückkehr tatsächlich nutzen werden, ist eine ganz andere Sache.