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Rentenversicherung

Was hat die Rente mit einer Weltreise zu tun? Auf den ersten Blick erstmal gar nix. Und es dauert tatsächlich auch noch eine ganze Weile, bis wir unsere Rente bekommen werden. Wenn wir dann überhaupt noch was bekommen… Genau dieser Blick in die ferne Zukunft ist der Grund, weshalb wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Hier kommt jetzt unser ganz persönlicher Planungswahnsinn durch…

Da wir während unserer Weltreise keinen Arbeitgeber und Einkommen haben, fallen die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung weg. Das ist ganz normal. Kein Einkommen = keine prozentuale Abgabe. Nun gibt es die Möglichkeit, privat in die eigene Rentenversicherung einzuzahlen. Hat man davon eine üppigere Rente als wenn man ein Jahr lang nicht einzahlt? Nicht wirklich. Der Unterschied wird sich später bei den monatlichen Zahlungen kaum bemerkbar machen. Es gibt allerdings noch einen zweiten Berechnungsansatz.

Als Arbeitnehmer muss man eine bestimmte Anzahl von Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt haben um eventuell VOR dem gesetzlichen Rentenalter – wo auch immer das in der Zukunft liegen wird – frühzeitig in Rente gehen zu können. Wenn Du also 35 Jahre gearbeitet bzw. eingezahlt hast (Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr und Mutterschutz werden übrigens auch mitgezählt), dann hast Du Dir einen vorzeitigen Rentenanspruch angesammelt. Fehlen Dir einige Monate, dann musst Du eben noch warten mit dem Rentner-Dasein.

Wie viele Monate Du bereits auf deinem persönlichen Renten-Konto stehen, kannst Du Dir von der Rentenversicherung ausrechnen lassen. Wenn Du nur diese eine Frage hast, dann geht das mit Sicherheit online. Wenn Du von den Fachleuten dort, aber noch andere Antworten brauchst, dann vereinbare am Besten einen Termin. Dafür solltest Du etwas Vorlauf einplanen. Terminvergaben bei Behörden… Unser Ansprechpartner war klasse und hat uns wunderbar beraten und auch noch Vorschläge gemacht, was für uns vielleicht am besten ist.

Letztendlich möchten wir gerne auf Nummer sicher gehen und werden für dieses restliche Kalenderjahr unsere Beiträge privat einzahlen. Ob wir das im nächsten Jahr weiterführen, können wir dann immer noch entscheiden. Wichtig zu wissen: Rückwirkend kann man auch einzahlen, ABER unter zwei Bedingungen.

  1. Die Summe für die gewünschten Monate der Vergangenheit muss dann in einem Rutsch eingezahlt werden.

  2. Die Frist für die Rückzahlung des vorigen Kalenderjahres ist Ende März. In unserem Fall müssen wir uns also bis März 2020 entscheiden, ob wir die noch offenen Monate für das Kalenderjahr 2019 noch nachzahlen möchten.

Von welchen Beträgen sprechen wir hier eigentlich? Das liegt bei jedem selbst. Der monatliche Mindestbetrag für die Einzahlung liegt aktuell bei 83,70 Euro. Der Höchstbetrag ist 1.209,00 Euro. Dazwischen ist alles möglich.

Eine gute Übersicht mit den wichtigsten Infos auf einen Blick findet ihr hier bei der Deutschen Rentenversicherung.